Förderung
Badsanierung Förderung und wichtige Neuigkeiten
Eine alters-, pflege- und behindertengerechte Badsanierung ist stets mit Kosten verbunden. Diese variieren nicht nur nach vorhandener Bausubstanz (Bad Neubau oder Sanierung eines bestehenden Bades) sondern ebenfalls nach Größe des Bades und der zu verwenden Materialien. Obwohl es für einen Fachbetrieb schwierig bzw. unmöglich ist, ohne die genauen Gegebenheiten des Bades zu kennen, die Kosten für die Badsanierung vorab zu beziffern, aber der Kunde dies wünscht, kommen so sehr schnell mehrere 1.000 Euro an Kosten zusammen. Doch glücklicherweise gibt es Institutionen, die eine Badsanierung Förderung bereitstellen und Betroffene unterstützen. Welche dies sind und wie diese funktionieren bzw. was diese im Einzelnen fördern, erfahren Sie hier.
Welche Institutionen kommen für eine Badumbau Förderung in Frage und welche gibt es?
Es gibt eine Vielzahl an Institutionen und Fördermöglichkeiten, mit denen sich die Kosten für eine Badsanierung bezuschussen und fördern lassen. Deren Förderinstrumente setzen sich sowohl aus Zuschüssen und Kostenübernahmen sowie Förderkrediten und Beratungsdienstleistungen zusammen. KfW und Pflegekassen zahlen dabei Zuschüsse direkt an den Antragsteller aus. Eine Kostenübernahme bedeutet, dass Anschaffungskosten durch Dritte übernommen werden und z. B. das Sanitätshaus direkt mit der Krankenkasse des Versicherten abrechnet. Förderkredite sind Kredite mit z. B. besonders attraktiver Verzinsung und Laufzeiten oder Vorteilen für den Antragsteller bei der Kreditbesicherung.
Mit einem Klick auf die nachfolgenden Punkte erfahren Sie mehr über die einzelnen Fördermöglichkeiten.
- Pflegekassen
- Krankenkassen
- KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
- Wohnförderprogramme der Bundesländer und kommunale Förderprogramme
- Transferleistungen und staatliche Förderung
- Stiftungen sowie
- Banken und Sonstige
Wir weisen darauf hin, dass wir bei den hier genannten und verlinkten Institutionen keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität erheben.
Freistaat Bayern verabschiedet Landespflegegeldgesetz und fördert Pflegebedürftige
Mit dem neuen Landespflegegeld setzt die bayerische Staatsregierung ein wichtiges Signal und Zeichen. Die Staatsregierung erwartet circa 360 000 Pflegegeldanträge und stellt dafür 400 Millionen Euro bereit. Pflegebedürftige, die in Bayern leben, erhalten ab Pflegegrad 2 pro Jahr 1.000 Euro zusätzlich und zwar schnell und unbürokratisch. Weitere Informationen zum Landespflegegeld sowie dessen Beantragung erfahren Sie hier.
Freistaat Sachsen bezuschusst Umbauten mit neuer Förderrichtlinie und fördert die Barrierereduzierung
Mit dem 1. Juli 2017 tritt im Freistaat Sachsen eine neue Förderrichtlinie in Kraft und bietet einige Neuerungen. Damit fördert das Bundesland Sachsen barrierearme Umbauten in Wohnungen und Eigenheimen. Die Zuschüsse belaufen sich auf bis zu 80% der Umbaukosten oder maximal 8.000€ (Höchstbetrag für Rollstuhlfahrer: 20.000 €). Die neue Förderrichtlinie begrenzt damit den Eigenanteil für einen Umbau auf 20%. Die entsprechenden Antragsformulare sowie weitere Informationen und Förderrichtlinien sind auf der Homepage der Sächsischen Aufbaubank (www.sab.sachsen.de) erhältlich.
Beratungsstellen des Freistaates Sachsen
Der Freistaat Sachsen hat im Zuge der Einführung der Förderrichtlinie drei Beratungsstellen eingerichtet und trägt so der steigenden Beratungsnachfrage Rechnung.
Hier erhalten interessierte Bürgerinnen und Bürger Beratung und Hilfe bei der Antragsstellung.
Dresden, Landkreis Bautzen, Görlitz, Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V.
Michelangelostraße 2, 01217 Dresden
Telefon 0351 479350-0
Internet: www.selbsthilfenetzwerk-sachsen.de
Leipzig, Landkreis Leipzig und Landkreis Nordsachsen
Behindertenverband Leipzig e. V.
Bernhard-Göring-Straße 152, 04277 Leipzig
Telefon 0341 3065120
Internet: www.le-online.de
Chemnitz, Erzgebirgskreis, Landkreis Mittelsachsen, Landkreis Zwickau und Vogtlandkreis
Sozialverband VdK Sachsen e.V.
Elisenstraße 12, 09111 Chemnitz
Telefon: 0371 33400
Internet: www.vdk.de/sachsen
Hinweise und Tipps
Bei der Auswahl der jeweiligen Fördermittel für eine Badsanierung ist es wichtig, auf deren Kompatibilität und deren Kombinierbarkeit zu achten. Von Relevanz ist auch, ob es sich um eine reine alters-, pflege- oder behindertengerechte Badsanierung handelt oder der Badumbau im Kontext eines kompletten Umbaus des Eigenheims steht. Eine Vergleichsrechnung und Vergleichsangebote unter Berücksichtigung der eigenen Vermögensverhältnisse und steuerlichen Aspekten helfen, hier die richtige Entscheidung zu treffen. Denn nichts ist ärgerlicher, als hinterher auf Kosten sitzen zu bleiben oder mehr zu bezahlen, als erforderlich. Es gilt die Devise, böse Überraschungen, möglichst zu vermeiden und für Planungssicherheit zu sorgen.
Genaue Betrachtung der Förderbedingungen und sonstigen Anforderungen
Wir von SchnellesBad Deutschland raten dazu, einen genauen Blick in die jeweiligen Förderbedingungen zu werfen, denn Zuschüsse lassen sich nicht oder nicht beliebig miteinander kombinieren. Nahezu alle Förderbanken führen entweder in den AGB, auf Merkblättern oder in den Förderrichtlinien die exakten Bewilligungskriterien auf.
Steuerberaterin bzw. Steuerberater und Beratungsangebot der Förderer
Aus diesem Grund bieten KfW sowie Kranken- und Pflegekassen neben monetären Leistungen auch Beratungsleistungen an, die für viele Betroffene hilfreich und lohnenswert sein können. Allerdings ersetzen solche Beratungsgespräche nicht das Gespräch mit dem Steuerberater, wenn es z. B. um die steuerliche Absetzbarkeit von Schuldzinsen geht. Insofern empfehlen wir von SchnellesBad Deutschland bei kaufmännischem Beratungsbedarf beide Formen der Beratung vorab in Anspruch zu nehmen. Eine gute Steuerberaterin bzw. ein guter Steuerberater weiß in der Regel in solchen Themen gut Bescheid und liefert Antworten auf etwaige noch offene Fragen.
Für allgemeine Fragen (keine Steuer- oder Vermögensberatung), wie z. B. zum Ablauf der Badsanierung, stehen auch wir von Schnelles Bad Deutschland gerne zur Verfügung und freuen uns über Ihre Nachricht. Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten und schreiben uns eine E-Mail oder rufen uns an.
Sicherlich können auch Freunde, Verwandte und Bekannte, die bereits Erfahrungen mit einer geförderten Badsanierung gemacht, Fragen beantworten.
Bis zu 4.000 € Förderung für Badsanierung und Badumbau durch die Pflegekasse möglich!
Der Zuschuss der Pflegekassen für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen wurde seit dem 1.1.2015 auf 4.000,00 Euro angehoben und steht Pflegebedürftigen zur Verfügung. Diese Zuschüsse können ohne einen Eigenanteil seitens des Pflegebedürftigen gewährt und für eine Badsanierung verwendet werden. Wenn Sie bereits einen Pflegegrad erhalten haben, können Sie die Förderung der Umbau-Maßnahme bei Ihrer Krankenkasse beantragen oder andere Fördermöglichkeiten beanspruchen.
KfW Förderung
Wir von SchnellesBad Deutschland sind ein zertifizierter und zuverlässiger Fachbetrieb. Seit April 2019 dürfen zumindest bei Beantragung des KfW Zuschusses 455 B die Arbeiten nur durch einen ausgewiesen Fachbetrieb, wie wir es sind, durchgeführt werden.
Anders als viele zumeist kleine Handwerksbetriebe sind unsere Montageteams deutschlandweit und im benachbarten Ausland unterwegs und werden für Ihr Projekt im Rahmen der KfW Badmodernisierung ganz individuell zusammengestellt. Handelt es sich z. B. um ein großes Bad und müssen einige Quadratmeter Fliesen durch rutschfeste Fliesen ersetzt werden, werden dem Team mehrere Fliesenleger angehören.
Überdies ist es unsere Philosophie, dass zwischen Erstkontakt, Besichtigungstermin und Angebotserstellung nur wenige Tage liegen. Wir möchten nicht, dass Sie bei einem akuten Anliegen lange auf einen Handwerker warten, sondern sind schnell bei Ihnen vor Ort.
Zu guter Letzt kann die Beantragung öffentlicher Zuschüsse für den ein oder anderen eine nahezu unüberwindbare Hürde darstellen und abschreckend wirken. Im Glauben dabei einen Fehler zu machen, wäre es nicht zweckmäßig, wenn dadurch von dringend notwendigen Badsanierungsmaßnahmen abgesehen oder auf die Bezuschussung verzichtet werden würde. Aus diesem Grund arbeitet bei SchnellesBad Deutschland ein Team aus Serviceberaterinnen und -beratern, die sich genau mit solchen Problemen und bürokratischen Hürden auskennen und Sie gerne telefonisch oder per E-Mail bei der Antragsstellung begleiten, über den Projektablauf informieren und Termine mit Ihnen und unseren Montageteams koordinieren.
Eine Vielzahl baulicher Maßnahmen werden durch Pflegekassen gefördert
Folgende Maßnahmen werden finanziert und gefördert:
- Einbau eines nicht vorhandenen Bades oder WCs
- Deinstallation alter und Installation neuer bedienfreundlicher Armaturen
- Errichtung oder Installation von Badewanneneinstiegshilfen (Änderung der Bausubstanz)
- Installation rutschhemmender Bodenbeläge oder Antirutschbeschichtungen, insbesondere in der Dusche
- Errichtung eines Duschplatzes, wenn eine Badewanne nicht mehr oder nur noch eingeschränkt genutzt werden kann
- Anpassung der Höhe und Breite von Einrichtungsgegenständen
- Installation oder Anpassung eines höhenverstellbaren Waschtischs
- Installation und Einstellung eines höhenverstellbares WCs
Sollen Sie Fragen haben, ob Ihre geplanten senioren- oder behindertengerechten Umbaumaßnahmen gefördert werden oder nicht, steht Ihnen das Team von Schnelles Bad Deutschland durch seine langjährige Erfahrung gerne für ein Erstgespräch zur Verfügung
Wichtig
Um eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse sicher zu stellen, sollte der Antrag auf den Zuschuss vor Beginn der Umbaumaßnahme gestellt und die Bestätigung der Pflegekasse zur Kostenübernahme abgewartet werden. Erst dann sollte mit den baulichen Maßnahmen und Badsanierung begonnen werden.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt direkt durch den Pflegebedürftigen bei der Krankenkasse und ist in der Regel unkompliziert. Die benötigten Formulare sind häufig auf der Internetseite der Krankenkasse zu finden oder direkt in der Geschäftsstelle erhältlich. Wir empfehlen außerdem, die Umbaumaßnahme vorher mit dem Arzt des Vertrauens oder einem behandelnden Facharzt zu besprechen. Dieser kann durch den Dialog mit Patienten nicht nur wertvolle Tipps geben, sondern ist zumindest auch für eventuelle Rückfragen der Krankenkassen informiert und kann so schnell und unbürokratisch ggf. noch fehlenden Informationen ergänzen.