Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt. Alle Angaben Stand April 2026.
Wer im Alter sicher und selbstständig im eigenen Bad bleiben möchte, kommt um einen barrierefreien Umbau oft nicht herum. Die gute Nachricht: Die Pflegekasse bezuschusst den Badumbau mit bis zu 4.180 Euro pro Person und Maßnahme. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad und ein Antrag, der vor Beginn der Arbeiten gestellt wird. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, wie Sie den Antrag richtig stellen und welche Maßnahmen im Bad gefördert werden. So sichern Sie sich den Zuschuss beim ersten Anlauf.
Voraussetzungen für den Badumbau mit Pflegekasse
Damit die Pflegekasse den Badumbau bezuschusst, müssen drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein. Erstens braucht die pflegebedürftige Person einen anerkannten Pflegegrad. Der Zuschuss steht bereits ab Pflegegrad 1 zu, die Höhe ist bei allen fünf Pflegegraden identisch. Zweitens muss die geplante Maßnahme als sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahme gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI eingestuft werden. Das bedeutet, der Umbau muss die häusliche Pflege erleichtern, die selbstständige Lebensführung wiederherstellen oder die Pflegeperson körperlich entlasten. Drittens muss die pflegebedürftige Person in der Wohnung leben, in der der Umbau stattfindet.
Keinen Zuschuss gibt es, wenn kein Pflegegrad vorliegt. In diesem Fall können Sie allerdings andere Förderprogramme nutzen, etwa den KfW-Zuschuss für barrierereduzierende Maßnahmen. Einen Überblick über alle Förderprogramme für den Badumbau finden Sie in unserem Förderratgeber.
Ein häufiges Missverständnis betrifft den Unterschied zwischen wohnumfeldverbessernden Maßnahmen und Hilfsmitteln. Ob ein Haltegriff als Hilfsmittel über die Krankenkasse oder als wohnumfeldverbessernde Maßnahme über die Pflegekasse läuft, hängt vom Einzelfall ab. Standardprodukte wie Stützklappgriffe sind im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen gelistet und können mit ärztlichem Rezept beantragt werden. Geht der Einbau über eine einfache Montage hinaus und erfordert bauliche Veränderungen, handelt es sich um eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Ein mobiler Duschhocker wiederum kann als Hilfsmittel über die Krankenkasse mit ärztlichem Rezept oder bei vorliegendem Pflegegrad als Pflegehilfsmittel über die Pflegekasse beantragt werden. Beide Wege lassen sich kombinieren.
Diese Regelungen sind unabhängig von der monatlichen Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 Abs. 2 SGB XI (derzeit bis zu 42 Euro monatlich für Verbrauchsartikel wie Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen). Diese Pauschale ist ein separater Topf und wird nicht auf den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen angerechnet.
Förderhöhe beim Badumbau über die Pflegekasse
Die Pflegekasse zahlt pro wohnumfeldverbessernder Maßnahme bis zu 4.180 Euro je anspruchsberechtigter Person (Stand April 2026). Diese Regelung ist auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums zu Zuschüssen bei Wohnungsanpassung nachzulesen. Der Betrag ist bei allen Pflegegraden gleich hoch. In einer Pflege-Wohngemeinschaft mit bis zu vier anspruchsberechtigten Personen können die Zuschüsse zusammengelegt werden, sodass bis zu 16.720 Euro pro Maßnahme zur Verfügung stehen.
| Wohnsituation | Zuschuss pro Maßnahme |
|---|---|
| Einzelperson mit Pflegegrad | bis zu 4.180 Euro |
| 2 Personen mit Pflegegrad im Haushalt | bis zu 8.360 Euro |
| 3 Personen mit Pflegegrad im Haushalt | bis zu 12.540 Euro |
| 4 Personen mit Pflegegrad (Pflege-WG) | bis zu 16.720 Euro |
Wichtig ist der Begriff "pro Maßnahme". Wenn sich Ihre Pflegesituation wesentlich verändert und dadurch ein neuer baulicher Anpassungsbedarf entsteht, können Sie den Zuschuss erneut beantragen. In der Regel muss dafür ein konkreter zusätzlicher Anpassungsbedarf vorliegen, ein reiner Pflegegradwechsel genügt nicht automatisch. Die Entscheidung trifft die Pflegekasse anhand der individuellen Situation.
Übersteigen die Gesamtkosten den Zuschuss, tragen Sie den Differenzbetrag selbst. Bei einem Badumbau, der 6.000 Euro kostet, übernimmt die Pflegekasse 4.180 Euro und Sie zahlen 1.820 Euro aus eigener Tasche.
Förderfähige Maßnahmen im Bad
Nicht jeder Umbau im Badezimmer wird automatisch gefördert. Die Pflegekasse bezuschusst nur Maßnahmen, die einen direkten Bezug zur Pflegesituation haben. Typische förderfähige Umbauarbeiten im Bad sind:
- Einbau einer schwellenlosen oder schwellenarmen Dusche
- Montage von Haltegriffen und Duschzubehör an Dusche, Badewanne und WC
- Verbreiterung der Badezimmertür für Rollstühle oder Rollatoren
- Einbau eines rutschhemmenden Bodenbelags
- Umbau oder Austausch der Badewanne (etwa durch eine Seniorenwanne mit niedrigem Einstieg)
- Höhenverstellung des WC-Sitzes oder Einbau eines unterfahrbaren Waschbeckens
- Installation eines Badewannenlifts
Nicht förderfähig sind rein ästhetische Modernisierungen wie neue Fliesen ohne Sicherheitsfunktion, eine größere Badewanne ohne Einstiegshilfe oder ein beheizter Handtuchhalter. Die Faustregel lautet: Wenn die Maßnahme die Pflege erleichtert oder zur Reduzierung des Sturzrisikos beiträgt, hat sie gute Chancen auf Bewilligung. Wenn sie nur den Komfort steigert, wird sie abgelehnt.
Ob ein konkretes Produkt im Einzelfall förderfähig ist, entscheidet Ihre Pflegekasse anhand der individuellen Pflegesituation. Die obige Aufzählung nennt typische Beispiele, ersetzt aber keine verbindliche Auskunft Ihrer Kasse.
Wer sein Bad umfassend umbauen möchte, findet in unserer Kategorie barrierefreie Badlösungen passende Produkte und Inspirationen. Für die Dusche bieten sich speziell barrierefreie Duschen an.
Wie beantrage ich den Zuschuss bei der Pflegekasse?
Der Antrag auf den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen folgt einem festen Ablauf. Der wichtigste Grundsatz dabei: Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie mit dem Umbau beginnen. Wer erst umbaut und dann den Zuschuss beantragt, geht leer aus. Die Pflegekasse lehnt nachträglich gestellte Anträge in der Regel ab.
So gehen Sie vor:
- Lassen Sie sich zunächst kostenlos bei einem Pflegestützpunkt oder Ihrer Pflegekasse beraten. Schildern Sie, welche Einschränkungen im Bad bestehen und welche Umbauten Sie planen.
- Holen Sie mindestens zwei Kostenvoranschläge von Fachbetrieben ein. Die Kostenvoranschläge sollten die einzelnen Maßnahmen detailliert aufschlüsseln.
- Füllen Sie den Antrag auf Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen aus. Jede Pflegekasse hat dafür ein eigenes Formular, das Sie telefonisch anfordern oder auf der Website Ihrer Kasse herunterladen können.
- Fügen Sie dem Antrag die Kostenvoranschläge bei und begründen Sie, warum der Umbau die Pflege erleichtert oder die Selbstständigkeit fördert. Eine ärztliche Stellungnahme oder ein Pflegegutachten stärkt den Antrag.
- Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die schriftliche Bewilligung. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Pflegekasse. In vielen Fällen erhalten Sie innerhalb weniger Wochen eine Entscheidung, bei Einschaltung des Medizinischen Dienstes kann es länger dauern.
- Beginnen Sie erst nach der schriftlichen Bewilligung mit dem Umbau.
- Reichen Sie nach Abschluss der Arbeiten die Rechnungen bei der Pflegekasse ein. Der Zuschuss wird in der Regel an Sie als Antragsteller ausgezahlt, nachdem Sie die Rechnungen eingereicht haben.
Checkliste für den Antrag
- Pflegegrad liegt vor (ab Pflegegrad 1)
- Beratung bei Pflegestützpunkt oder Pflegekasse erfolgt
- Mindestens zwei Kostenvoranschläge eingeholt
- Antragsformular der eigenen Pflegekasse beschafft
- Begründung verfasst (Bezug zur Pflegesituation)
- Ärztliche Stellungnahme oder Pflegegutachten beigelegt
- Antrag vor Baubeginn abgeschickt
- Schriftliche Bewilligung erhalten, bevor Umbau startet
Eigenleistung beim Badumbau und die Pflegekasse
Viele Angehörige fragen sich, ob sie den Badumbau teilweise selbst durchführen und die Kosten trotzdem von der Pflegekasse bezuschussen lassen können. Grundsätzlich ist das möglich, allerdings unter bestimmten Bedingungen. Wenn Sie die Arbeiten selbst durchführen, erstattet die Pflegekasse die nachgewiesenen Materialkosten über Rechnungen. Führen Angehörige, Bekannte oder Nachbarn die Arbeiten durch, können deren tatsächliche Aufwendungen wie nachgewiesener Verdienstausfall (etwa per Lohnbescheinigung oder Gehaltsnachweis) oder tatsächlich angefallene Fahrtkosten berücksichtigt werden. Fiktive Stundensätze in Höhe üblicher Handwerkerlöhne erkennen die Pflegekassen in der Regel nicht an.
Beachten Sie dabei: Haltegriffe und andere sicherheitsrelevante Befestigungen sollten von einem Fachbetrieb montiert werden, da eine korrekte Verankerung im tragfähigen Untergrund unerlässlich ist. Nicht alle Pflegekassen handhaben Eigenleistung gleich. Klären Sie deshalb unbedingt vor der Antragstellung mit Ihrer Pflegekasse, welche Kosten im Einzelfall erstattungsfähig sind und welche Nachweise sie konkret verlangt.
Ein Rechenbeispiel: Sie bauen einen rutschhemmenden Bodenbelag selbst ein. Das Material kostet 400 Euro (nachgewiesen über Rechnungen). Ein Nachbar hilft Ihnen einen Tag lang und verzichtet dafür auf einen Arbeitstag. Sein nachgewiesener Verdienstausfall von 150 Euro kann als tatsächliche Aufwendung im Antrag geltend gemacht werden. Die Gesamtsumme beträgt in diesem Fall 550 Euro.
Badumbau in der Mietwohnung
Auch Mieter haben Anspruch auf den Pflegekassenzuschuss. Die Voraussetzungen sind identisch: anerkannter Pflegegrad und Antrag vor Baubeginn. Zusätzlich brauchen Sie allerdings die schriftliche Zustimmung Ihres Vermieters, denn bauliche Veränderungen an der Mietsache sind genehmigungspflichtig. Die meisten Vermieter stimmen einem barrierefreien Umbau zu, da er den Wert der Immobilie steigern kann.
Klären Sie vorab mit dem Vermieter, ob ein Rückbau bei Auszug verlangt wird. In vielen Fällen verzichten Vermieter darauf, weil barrierefreie Bäder auch für künftige Mieter attraktiv sind. Halten Sie die Vereinbarung schriftlich fest und legen Sie eine Kopie dem Pflegekassenantrag bei. Das beschleunigt die Bearbeitung und vermeidet Rückfragen.
Pflegekassenzuschuss mit KfW und Krankenkasse kombinieren
Der Zuschuss der Pflegekasse lässt sich grundsätzlich mit weiteren Förderprogrammen kombinieren. Die KfW bietet über das Programm 455-B einen Investitionszuschuss für barrierereduzierende Maßnahmen. Wichtig: Dieses Programm wird seit Jahren nur phasenweise angeboten und ist nicht dauerhaft verfügbar, da die Fördermittel jeweils gedeckelt sind. Prüfen Sie deshalb vor der Antragstellung auf kfw.de, ob das Programm aktuell Anträge annimmt. Beide Zuschüsse dürfen grundsätzlich parallel beantragt werden, solange die Gesamtförderung die tatsächlichen Kosten nicht übersteigt.
Zusätzlich können bestimmte Hilfsmittel wie mobile Duschstühle, Toilettensitzerhöhungen oder Badewannensitze über die Krankenkasse als Hilfsmittel beantragt werden. Dafür brauchen Sie ein ärztliches Rezept. Bei vorliegendem Pflegegrad können solche Produkte alternativ auch als Pflegehilfsmittel über die Pflegekasse bezogen werden. Weitere Informationen zum Krankenkassenzuschuss finden Sie in unserem separaten Ratgeber.
Eine dritte Möglichkeit ist die steuerliche Absetzbarkeit. Handwerkerleistungen für den barrierefreien Umbau können Sie in der Einkommensteuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen (§ 35a EStG). Absetzbar sind 20 Prozent der Arbeitskosten (nicht der Materialkosten), maximal 1.200 Euro pro Jahr. Dieser Steuervorteil gilt auch dann, wenn Sie bereits einen Pflegekassenzuschuss erhalten haben, allerdings nur für den selbst getragenen Kostenanteil.
Wenn die Pflegekasse den Antrag ablehnt
Eine Ablehnung ist kein Grund aufzugeben. Die häufigsten Ablehnungsgründe sind ein fehlender Bezug zwischen der geplanten Maßnahme und der Pflegesituation, unvollständige Unterlagen oder ein Antrag, der erst nach Baubeginn eingereicht wurde. Gegen den Ablehnungsbescheid können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen (§ 84 SGG).
Im Widerspruch sollten Sie konkret darlegen, warum die Maßnahme für die Pflege notwendig ist. Beschreiben Sie die alltäglichen Einschränkungen im Bad, etwa Sturzgefahr beim Einstieg in die Badewanne oder fehlende Haltemöglichkeiten beim Aufstehen vom WC. Eine ergänzende Stellungnahme des Pflegedienstes oder des Hausarztes gibt dem Widerspruch zusätzliches Gewicht.
Wenn auch der Widerspruch abgelehnt wird, bleibt der Klageweg vor dem Sozialgericht. Das Verfahren ist für Versicherte gerichtskostenfrei (§ 183 SGG). Eigene Anwaltskosten tragen Sie allerdings selbst, soweit keine Prozesskostenhilfe bewilligt wird. In der Praxis werden viele Widersprüche erfolgreich beschieden, weil die ursprüngliche Begründung beim Erstantrag schlicht zu knapp ausgefallen war. Investieren Sie deshalb von Anfang an Zeit in eine ausführliche Antragsbegründung.
Wer seinen Badumbau unabhängig vom Ausgang des Antrags bereits schrittweise planen möchte, findet in unserem Planungsratgeber praktische Tipps zur Vorbereitung.
Häufige Fragen zum Badumbau mit Pflegekasse
Wie viel zahlt die Pflegekasse für einen Badumbau?
Die Pflegekasse zahlt pro wohnumfeldverbessernder Maßnahme bis zu 4.180 Euro je Person mit Pflegegrad (Stand April 2026). In einer Pflege-Wohngemeinschaft mit bis zu vier anspruchsberechtigten Personen können die Beträge zusammengelegt werden, sodass bis zu 16.720 Euro pro Maßnahme zur Verfügung stehen. Übersteigen die Gesamtkosten den Zuschuss, tragen Sie die Differenz selbst.
Welche Voraussetzungen muss ich für den Zuschuss erfüllen?
Sie brauchen einen anerkannten Pflegegrad (ab Pflegegrad 1), der Umbau muss als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 SGB XI gelten und der Antrag muss vor Baubeginn bei Ihrer Pflegekasse eingehen. Außerdem muss der Umbau in der Wohnung stattfinden, in der die pflegebedürftige Person tatsächlich lebt. Diese drei Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein.
Muss der Antrag vor dem Badumbau gestellt werden?
Ja, das ist eine zwingende Voraussetzung. Die Pflegekasse lehnt Anträge in der Regel ab, die erst nach Baubeginn eingereicht werden. Stellen Sie den Antrag, holen Sie die schriftliche Bewilligung ab und beginnen Sie erst dann mit den Umbauarbeiten. Wer diese Reihenfolge nicht einhält, verliert in der Regel den gesamten Zuschuss.
Kann ich Eigenleistung von der Pflegekasse erstatten lassen?
Grundsätzlich ja. Materialkosten weisen Sie über Rechnungen nach. Führen Angehörige oder Bekannte die Arbeiten durch, können deren tatsächliche Aufwendungen wie nachgewiesener Verdienstausfall oder tatsächlich angefallene Fahrtkosten angesetzt werden. Fiktive Stundensätze in Höhe üblicher Handwerkerlöhne werden in der Regel nicht anerkannt. Nicht alle Pflegekassen handhaben Eigenleistung gleich. Klären Sie diesen Punkt vor der Antragstellung direkt mit Ihrer Kasse.
Gibt es den Zuschuss auch für Mietwohnungen?
Ja, Mieter haben denselben Anspruch wie Eigentümer. Die Voraussetzungen für den Pflegekassenzuschuss sind identisch. Zusätzlich benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Vermieters für bauliche Veränderungen. Die meisten Vermieter stimmen einem barrierefreien Umbau zu; halten Sie die Vereinbarung schriftlich fest und legen Sie eine Kopie dem Antrag bei.
Kann ich den Zuschuss mehrfach beantragen?
Ja, wenn sich die Pflegesituation wesentlich verändert hat und dadurch ein neuer baulicher Anpassungsbedarf entstanden ist. In der Regel muss dafür ein konkreter zusätzlicher Anpassungsbedarf vorliegen, ein reiner Pflegegradwechsel genügt nicht automatisch. Die Entscheidung trifft die Pflegekasse im Einzelfall. Beantragen Sie den Zuschuss dann wie beim ersten Mal: Antrag vor Baubeginn, Kostenvoranschlag beifügen, Bewilligung abwarten.
Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Pflegeberatung. Förderbeträge, gesetzliche Regelungen und Programme können sich ändern. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe. Alle Angaben Stand April 2026.
